Privatversicherte Patienten
In der Regel übernimmt die private Versicherung die Kosten für eine Psychotherapie. In welchem Ausmaß hängt dabei von der jeweiligen Police ab. Sie können sich hierzu von Ihrer Versicherung die notwendigen Informationen zukommen lassen.
Gesetzlich versicherte Patienten
Da ich keine vertragsärztliche Praxis führe, ist eine direkte Abrechnung über die Kassenärztliche Vereinigung (KV) nicht möglich. Eine Alternative hierzu bietet das sogenannte Kostenerstattungsverfahren: Falls Sie keinen kassenärztlich zugelassenen Psychotherapeuten finden können, der Sie mit zumutbarer Wartezeit in angemessener Entfernung zu Ihrem Wohnort behandeln kann, ist Ihre Krankenkasse verpflichtet, Ihnen die Psychotherapie bei einem approbierten Psychotherapeuten zu erstatten – auch wenn dieser nicht in der kassenärztlichen Versorgung tätig ist.
Dieses Recht besteht nach § 13, 3 SGB V, wonach die jeweilige gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine Behandlung zu erstatten hat, wenn sie eine unaufschiebbare Leistung im Sachleistungsprinzip nicht rechtzeitig erbringen konnte.
Wenn Sie das Erstattungsverfahren in Erwägung ziehen, unterstütze ich Sie hierbei gerne.
Selbstzahler
Natürlich können Sie sich auch dafür entscheiden, die Kosten für die Therapie selbst zu tragen. Formalitäten bleiben in diesem Fall außen vor. Grundlage der Abrechung ist die Gebührenordnung für Psychotherapeuten GOP.
Coaching
Der Coachingpreis wird je nach Art und Umfang des Coachings vereinbart.